Open Access steht in der Wissenschaftsrepublik Deutschland nach wie vor auf einem nicht näher abgestecktem Feld. Um den Rahmen bestimmen zu können, bedarf es vorab einer genaueren Definition der Ziele einer offenen Lizensierungspraxis. Welche inhaltlichen aber auch rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um beispielsweise Forschungsdaten, Bildungsmaterialien oder auch Anwendungssoftware freigeben zu können? Der Wirtschaftsjurist Thomas Hartmann (LL.M.) des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb erläutert in seinem Vortrag aktuelle rechtliche Herausforderungen und skizziert mögliche Wege für eine nachhaltige Open Access-Praxis.
Tagung "Offene Lizenzen in den Digitalen Geisteswissenschaften"
Open Access setzt sich in der Wissenschaft langsam aber stetig durch. Die Vielfalt unterschiedlicher Lizenzmodelle stellt Wissenschaftler und Bildungsinstitutionen dabei vor Herausforderungen: Welche Lizenz sollte gewählt werden? Wie kann Material, das von Dritten beigesteuert wird, in die Open Access Policy einbezogen werden? Welche Kompromisse sind dabei vertretbar? Welche Finanzierungsmodelle sind für Open Access denkbar.
Auf der Tagung „Offene Lizenzen in den Digitalen Geisteswissenschaften“, die am 27. und 28. April in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften stattfand, kamen Wissenschaftler/innen und Praktiker/innen verschiedener Institutionen zusammen, um das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu diskutieren.